Leistungen: Die Leistungen der Hebamme bestehen insbesondere in der Beratung, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitungskurse, CTG-Überwachungen, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit.
Wahlleistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen, Betreuung bei der Geburt sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über die ich im Behandlungsvertrag gesondert informiere.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Betreuten daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
- Falls keine gültige Mitgliedschaft der genannten Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Vereinbarte Termine, die von der Betreuten nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Betreute die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch genommen hat.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind fristgerecht zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB ).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den inhalt der verschiedenen Versicherungen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebür von 5,00 Euro berechnet.
Wahlleistungen (wie z. B. Lasertherapie, Akupunktur, usw.) werden separat vereinbart.
Kurse: Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Den Partnerbeitrag in Höhe von 25,- EUR kann die Hebamme nicht direkt mit der Kasse abrechnen. Dieser muß grundsätzlich selbst bezahlt werden. Viele Krankenkassen erstatten allerdings nach Einreichen der Teilnahmebestätigung den Partnerbeitrag.
Videokonsultation: Eine mögliche Betreuungsform stellt die Videosprechstunde und die online-Kurse dar. Diese Sprechstunden finden als Live-Einheit statt, eine Aufzeichnung sowohl seitens der Teilnehmer, wie auch der Hebamme ist unzulässig. TeilnehmerInnen am online Geburtsvorbereitungskurs sind mit der Zuschaltung anderer KursteilnehmerInnen via Internet explizit einverstanden.
Haftung: Die Hebamme haftet für ihre Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen oder ärztlich veranlassten Leistungen.