Kurse
Neue Gebührenverordnung ab 1.11.2025
Fehlende Kursstunde können nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Dadurch finden die Kurs nur bei einer Mindestanzahl von 6 Teilnehmern statt. Sollten zum Kursbeginn weniger Teilnehmer anwesend sein, muss der Kurs leider abgesagt werden. Da es keine verbindliche Absagepflicht gibt, kann es sein, dass der Kurs auch erst vor Ort am Kursabend abgesagt wird.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, die von Yvonne Richter (nachfolgend „Anbieter“) durchgeführt werden.
Abweichende Bedingungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin gelten nicht, außer der Anbieter hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Leistungsumfang
Der Anbieter behält sich vor, Kursinhalte bei berechtigtem Interesse zu ändern, sofern der Zweck des Kurses nicht beeinträchtigt wird.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich ( per Online-Formular).
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Anmeldung bestätigt oder der Kursplatz reserviert und der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung erhält.
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl 2 Wochen vor Kursbeginn nicht erreicht ist, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird gegenüber den Teilnehmern unverzüglich erklärt.
Die Hebamme kann vom Vertrag zurück treten, diesen kündigen oder einzelne Kurstermine verschieben, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebamme nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) ganz oder teilweise nicht statt finden kann. Hierüber werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Die Hebamme hält sich vor die Kurse durch eine andere Hebamme als Vertretung durchführen zu lassen.
Die Hebamme kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmerinnen sollten gesund sein und keine akuten Infekte haben.
Bitte informieren sie die Anbieterin über relevante Vorerkrankungen.
Teilnahme auf eigenes Risko; bei Unsicherheiten konsultieren Sie vor Kursbeginn Ihren Arzt/Ihre Hebamme.
Preise und Zahlungsbedingungen
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kurskosten für einen Rückbildungskurs und einen Geburtsvorbereitungskurs.
Privat Versicherte erhalten im Anschluss an den Kurs eine private Rechnung nach der Gebührenverordnung des Landes des Wohnsitzes.
Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Den Partnerbeitrag in Höhe von 30,- EUR kann die Hebamme nicht direkt mit der Kasse abrechnen. Dieser muß grundsätzlich selbst bezahlt werden. Viele Krankenkassen erstatten allerdings nach Einreichen der Teilnahmebestätigung den Partnerbeitrag.
Videokonsultation: Eine mögliche Betreuungsform stellt die Videosprechstunde und die online-Kurse dar. Diese Sprechstunden finden als Live-Einheit statt, eine Aufzeichnung sowohl seitens der Teilnehmer, wie auch der Hebamme ist unzulässig. TeilnehmerInnen am online Geburtsvorbereitungskurs sind mit der Zuschaltung anderer KursteilnehmerInnen via Internet explizit einverstanden.
Stornierung, Absage und Kursabbruch
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Dies muss in schriftlicher Form an die Hebamme erfolgen.
Die Abmeldung vom Kurs ist bis 28 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich, bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der gesamten Kursgebühr fällig. Ab 13 Tage vor Kursbeginn muss der Kurs vollständig privat gezahlt werden. Es zählt das Eingangsdatum der schriftlichen Abmeldung. Wird eine Ersatzteilnehmerin gefunden, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro fällig.
Der Anbieter kann Kurse wegen Krankheit der Kursleiterin oder höherer Gewalt absagen.
Haftung
Der Anbieter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Für gesundheitliche Risiken wird keine Haftung übernommen, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Verletzungen durch unsachgemäße Ausführung der Übungen können nicht ausgeschlossen werden.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Persönliche Daten werden gemäß geltendem Datenschutzrecht behandelt.
Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz und werden nur zum Zweck der Kursteilnahme verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmerin oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Hebammenleistungen:
Die Leistungen der Hebamme bestehen insbesondere in der Beratung, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitungskurse, CTG-Überwachungen, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit.
Wahlleistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen, Betreuung bei der Geburt sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über die ich im Behandlungsvertrag gesondert informiere.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Betreuten daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
- Falls keine gültige Mitgliedschaft der genannten Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Vereinbarte Termine, die von der Betreuten nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Betreute die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch genommen hat.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind fristgerecht zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB ).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den inhalt der verschiedenen Versicherungen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebür von 5,00 Euro berechnet.
Bei Nichtzahlung offener Forderungen wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet
Wahlleistungen (wie z. B. Lasertherapie, Akupunktur, usw.) werden separat vereinbart.
Haftung: Die Hebamme haftet für ihre Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen oder ärztlich veranlassten Leistungen.
Änderungen der AGB´s
Der Anbieter behält sich vor, die AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben und gelten ab dem angegebenen Datum.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken