PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
Sehr geehrte Betreute,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Daten erhebe, speicher oder weiterleite. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Yvonne Richter
Lerchenweg 2, 31592 Stolzenau
0173-8520011
2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich oder andere Hebammen, Ärzte oder Gesundheitseinrichtungen erheben. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Hebammen, Einrichtungen oder Ärzte bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
3. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Ich übermittele Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte, Hebammen, Therapeuten, Krankenkassen und deren beauftragte Abrechnungszentren, Jugendämter, Gesundheitsämter und Einrichtungen wie Krankenhäuser, sowie das Finanzamt und mein Fahrtenbuch sein.
Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen, sowie die Weiterleitung Ihrer Kontaktdaten an externe Kursleiter, falls diese Kurse von Ihnen über meine Homepage gebucht worden sind.
Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
4. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung und Abrechnung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen, zum Beispiel 30 Jahre ergeben.
5. IHRE RECHTE
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötige ich Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Name: Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Anschrift: Prinzenstr. 5, 30159 Hannover
6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Yvonne Richter
Leistungen: Die Leistungen der Hebamme bestehen insbesondere in der Beratung, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitungskurse, CTG-Überwachungen, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit.
Wahlleistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen, Betreuung bei der Geburt sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über die ich im Behandlungsvertrag gesondert informiere.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Betreuten daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
- Falls keine gültige Mitgliedschaft der genannten Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Vereinbarte Termine, die von der Betreuten nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Betreute die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch genommen hat.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind fristgerecht zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB ).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den inhalt der verschiedenen Versicherungen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebür von 5,00 Euro berechnet.
Wahlleistungen (wie z. B. Lasertherapie, Akupunktur, usw.) werden separat vereinbart.
Kurse: Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Den Partnerbeitrag in Höhe von 25,- EUR kann die Hebamme nicht direkt mit der Kasse abrechnen. Dieser muß grundsätzlich selbst bezahlt werden. Viele Krankenkassen erstatten allerdings nach Einreichen der Teilnahmebestätigung den Partnerbeitrag.
Videokonsultation: Eine mögliche Betreuungsform stellt die Videosprechstunde und die online-Kurse dar. Diese Sprechstunden finden als Live-Einheit statt, eine Aufzeichnung sowohl seitens der Teilnehmer, wie auch der Hebamme ist unzulässig. TeilnehmerInnen am online Geburtsvorbereitungskurs sind mit der Zuschaltung anderer KursteilnehmerInnen via Internet explizit einverstanden.
Haftung: Die Hebamme haftet für ihre Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen oder ärztlich veranlassten Leistungen.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.